Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:
Unsere Allgemeinen Verkaufs-, Liefer-, Montage- und Zahlungsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstige Rechtsgeschäfte, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers/Bestellers erkennen wir nicht an. Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich der durch unsere Vertreter oder Reisenden getroffenen Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote, Abschlüsse und Preise:
Unsere Angebote sind freibleibend. Die in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen angegebenen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer gelten nur bei Abnahme der angebotenen oder bestätigten Mengen. Bei Aufträgen von Kaufleuten berechnen wir die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten ebenfalls, wenn die Lieferung oder Leistung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses erfolgt oder die Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll. Die Lieferung erfolgt ab Werk zuzüglich Verpackungskosten. Die Ware wird, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, branchenüblich nach unserer Wahl verpackt geliefert. Spezialverpackungen berechnen wir. Verpackungen nehmen wir nicht zurück und schreiben sie nicht gut.

3. Liefertermine:
Die in einem Angebot und/oder einer Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist gilt als annähernd vereinbart, sofern sie nicht als bindend bezeichnet ist. Lieferfristen beginnen mit unserer Auftragsbestätigung, keinesfalls jedoch vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und der Beibringung etwaiger erforderlicher Bescheinigungen und Erfüllung eigener übernommener Verpflichtungen durch den Käufer/Besteller.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportes und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände gleich. Der Käufer/Besteller muss verspätete Lieferungen annehmen. Falls wir selbst in Verzug geraten, muss uns der Käufer/Besteller eine angemessene Nachfrist einräumen. Nach Ablauf der Nachfrist darf er vom Vertrag insoweit zurücktreten, als die Ware nicht versandbereit gemeldet ist. Schadensersatzansprüche bei Geschäften mit Kaufleuten, Ersatzbeschaffung oder Rücktritt vom Vertrag wegen Verzuges oder Nichterfüllung infolge Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung aus Verzug oder Unmöglichkeit beschränkt auf höchstens 5% desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge Verzuges oder Unmöglichkeit nicht rechtzeitig oder nicht voll vertragsgemäß geliefert werden kann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen.

4. Versand, Gefahrenübergang:
Die Waren versenden wir auf Risiko des Käufers/ Bestellers ohne Transportversicherung, es sei denn, wir erhalten vor Versand rechtzeitig den Auftrag zur Versicherung gegen Transportschäden und Diebstahl vom Käufer/Besteller in seinem Namen und auf seine Kosten. Die Ware gilt mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes als bedingungsgemäß geliefert. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers/Bestellers zu versenden oder nach eigenem Ermessen gegen Entgelt zu lagern und sofort zu berechnen. Die Ware muß unverzüglich ausgepackt und auf Transportschäden untersucht werden. Sendungen, die Transportschäden aufweisen, dürfen nicht verweigert oder zurückgeschickt werden.

Der Schaden muss bei der Post binnen 24 Stunden, beim Spediteur binnen 4 Tagen oder sonst binnen 7 Tagen nach Ablieferung gemeldet und vom Transportunternehmen bestätigt werden.

5. Zahlung:
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern keine andere Frist vereinbart ist und alle anderen fälligen Rechnungen bezahlt sind. Zurückhaltung der Zahlung sowie Aufrechnung und Abtretung von Ansprüchen gelten als ausgeschlossen. Bei Sonderanfertigungen ist 1/3 des Gesamtpreises nach Auftragsbestätigung, 1/3 bei Versandbereitschaft und 1/3 innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen. Bei Zielüberschreitung werden ab Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 4,5% p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Vorauszahlungen werden nicht verzinst. Wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers/ Bestellers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder entsprechende Sicherheit zu fordern und unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren in Besitz zu nehmen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten, Gebrauch gemacht wird. Darüber hinaus sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Werden wir mit der Planung, Entwicklung, Konstruktion und/oder individuellen Herstellung von Gegenständen beauftragt, so werden diese Ingenieurleistungen nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vergütet.

6. Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche von uns gelieferten Gegenstände, auch Kommissionsware, bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, auch an gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung. Be- und Verarbeitung sowie Einbau erfolgt bis zur Bezahlung für uns, ohne uns irgendwie zu verpflichten. Bei Waren, die durch Einbau wesentliche Bestandteile des Grundstücks eines Dritten werden, tritt der Käufer/Besteller hiermit seine Ansprüche gegen den Bauherrn in Höhe des Kaufpreises/Werklohnes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Unseren Eigentumsvorbehalt muss der Käufer/Besteller seinem Abnehmer nur auf unser Verlangen mitteilen, ebenso die erfolgte Abtretung der Forderungen. Mit der vollen Bezahlung aller Forderungen geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer/Besteller über. Verarbeitet der Käufer/Besteller die Vorbehaltsware mit uns nicht gehörenden Waren, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Ware zu. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wiederverkäufer sind berechtigt, die gelieferten Gegenstände im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, Verpfändungen oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist in jedem Falle untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Sicherheitsrechte durch Dritte muss uns der Käufer/ Besteller unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Wenn der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten den Wert unserer Forderungen um insgesamt mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers/ Bestellers zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

7. Warenrückgaben:
Die Rücknahmen von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden gesondert beschaffter Ware ist ausgeschlossen. Sofern wir ausnahmsweise nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung Serienprodukte zurücknehmen, berechnen wir einen pauschalen Kostenbetrag bis zu 15% des berechneten Warenwertes jedoch mindestens 150 Euro. Eine rechtliche Verpflichtung zur Rücknahme von ordnungsgemäß gelieferter Ware entsteht hierdurch nicht.

8. Mängelrüge und Gewährleistung:
Mängelrügen hat der Käufer/Besteller, soweit die gesetzlichen Bestimmungen nicht kürzere Fristen vorschreiben, unverzüglich und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, solange sie sich noch im angelieferten Zustand befindet, schriftlich zu erheben und dabei den Mangel genau zu bezeichnen. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Ablauf dieser Frist festgestellt werden, sind unverzüglich nach Feststellung spätestens innerhalb 3 weiterer Tage schriftlich zu rügen. Für Transportschäden gelten die unter 4. genannten Fristen.

Gewährleistungsansprüche gegen uns verjähren 12 Monate nach Gefahrenübergang. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der gelieferte Gegenstand nicht nach unserer Anleitung bedient, von werksfremden Personen ohne unsere Erlaubnis repariert oder nach Feststellung eines Fehlers weiterbenutzt, be- oder verarbeitet oder weiter eingebaut wird. Gleiches gilt, wenn uns der Käufer/Besteller keine Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, auf unser Verlangen hin nicht die Ware frachtfrei und gut verpackt zur Reparatur ins Werk einschickt. Die Haftung für Mängel bezieht sich weder auf natürliche Abnutzung noch auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten und chemischer, elektrochemischer, elektrischer oder ähnlicher Einflüsse ohne unser Verschulden entstehen. Für Erzeugnisse von Zulieferanten, sowie sie nicht in unser Enderzeugnis eingehen, leisten wir Gewähr durch Abtretung unserer Ansprüche gegen den Zulieferanten, die hiermit als vereinbart gilt. Es wird ferner keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch ohne unsere Zustimmung durch Dritte vorgenommene Reparaturen am Liefergegenstand entstehen. Im Falle der Zustimmung zur Fremdreparatur werden die defekten Teile ersetzt, wobei uns in jedem Fall die beanstandeten bzw. ausgetauschten Teile zur Begutachtung frachtfrei zuzusenden sind und in unser Eigentum übergehen. Weitere Kosten für Fahrten, Montagen usw. werden von uns dann nicht übernommen. Wir sind im Einzelfall befugt, Austauschware zum etwa gleichen Zeitwert zur Verfügung zu stellen oder die Ware zum Rechnungswert zurückzunehmen, wodurch alle weiteren Schadensersatzansprüche abgegolten sind. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsschluß, unerlaubter Handlung, werden, soweit rechtzeitig zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns. Abbildungen, Gewichte, Maße – auch in Zeichnungen –, Beschreibungen usw. in Preislisten, Prospekten, Drucksachen usw. sind unverbindlich und begründen keine Haftung.

9. Exportlieferungen:
Lieferungen in andere Staaten erfolgen ausschließlich unter Zugrundlegung Deutschen Rechts, nur gegen Vorkasse oder Überlassung eines unwiderruflichen Akkreditivs.

10. Montage und Reparaturen:
Gehört die Montage zum Auftragsumfang, so setzt die Einhaltung etwaiger verbindlicher Lieferzeiten voraus, dass vor Montagebeginn alle Maurer-, Elektriker- und sonstige Vorarbeiten soweit fortgeschritten sind, dass die Montage ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Verzögert sich die Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Baustelle ohne unser Verschulden, so gehen die dadurch bedingten zusätzlichen Kosten zu Lasten des Käufers/Bestellers. Lieferung und Montage gelten spätestens mit Inbetriebnahme oder Zugang unserer Schlussrechnung als angenommen. Bauseitige Arbeiten (Decken-, Wanddurchbrüche, Maurer-, Elt- und Gas-Installations- Arbeiten) sind vom Auftraggeber auf dessen Kosten ausführen zu lassen. Der Käufer/Besteller haftet für die Mängelfreiheit vorausgehender Gewerke und entbindet WIESE MASCHINENBAU von der Vorprüfung sowie der Verpflichtung zur Haftung. Für Abladen, Eintransport, Aufstellung und Montage erforderliche Hilfskräfte und Hilfsmittel sind vom Auftraggeber kostenlos zu stellen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Werk. Für alle Streitigkeiten – auch für Wechsel- und Scheckklagen – ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, das Amtsgericht Salzgitter ohne Rücksicht auf die Höhe des Gegenstandswertes oder nach unserer Wahl das Landgericht Braunschweig zuständig.

12. Sonstiges:
Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Vertragsabschluss
Für unsere Bestellungen und Abschlüsse jeder Art gelten ausschließlich die nachstehenden Einkaufsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner werden nur dann und insoweit Vertragsinhalt, als sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

Bestellungen
Bestellungen und deren Änderungen erfolgen grundsätzlich schriftlich unter Verwendung unseres Bestellformulars, das rechtsgültig unterschrieben sein muss. Werden Bestellungen oder Vereinbarungen mündlich getroffen, so bedürfen sie zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Auftragsbestätigung
Jede Bestätigung hat unter Verwendung der Bestell-Kopie als Auftragsbestätigung bis spätestens zum 10. Arbeitstag nach dem Bestelldatum zu erfolgen. Sollte uns die Bestätigung später erreichen, so steht es uns frei vom Auftrag zurückzutreten, ohne dass uns hieraus irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Andernfalls gilt unsere Bestellung als uneingeschränkt zu unseren Bedingungen angenommen.

Lieferungen
Der vereinbarte Termin gilt als Eingangstermin in unserem Werk Salzgitter. Für alle uns aus einem Lieferungsverzug entstehenden Schäden ist der Lieferant haftbar. Sofern eine Verzögerung durch eintretende höhere Gewalt erwartet wird, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, ganz oder teilweise von unseren Abnahmeverpflichtungen zurückzutreten, ohne dass dem Lieferanten hieraus Entschädigungsansprüche erwachsen. Im Falle des Lieferungsverzuges sind wir berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 7,5 % des Lieferwertes pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 10% des gesamten Lieferwertes. Die Lieferungen sind grundsätzlich frei unserem Werk in Salzgitter vorzunehmen. Das bedeutet insbesondere, dass alle Nebenkosten für Versicherungen, Steuern, Zoll, Verpackung und sonstige Abgaben vom Lieferanten zu tragen sind. Der Lieferant trägt die Gefahr für die Lieferung bis zum Empfang durch unsere Warenannahme. Mehr- oder Minderlieferungen gegenüber der Auftragsmenge sind nicht statthaft; zu deren Abnahme sind wir nicht verpflichtet. Rücksendungen von Verpackungsmaterial und Leergut erfolgt zulasten des Lieferanten.

Eingangsprüfung, Mängelrüge und Gewährleistung
Die Mängelrüge hinsichtlich der Art, Menge und Güte der gelieferten Ware ist dann rechtzeitig erhoben, wenn sie unverzüglich nach zuverlässiger Feststellung des Mangels erfolgt, gleichgültig, ob die Ware schon verarbeitet oder verwendet wird. Zur sofortigen Untersuchung der Ware sind wir nicht verpflichtet. Der Einwand der verspäteten Mängelrüge, sowie der vorbehaltlosen Annahme ist ausgeschlossen. Der Lieferant sichert ausdrücklich die vereinbarten qualitativen und maßgeblichen Eigenschaften sowie die volle Funktionstüchtigkeit der gelieferten Ware und als dem neuesten Stand der Technik entsprechend zu. Die vorstehende Gewährleistungshaftung gilt für die Dauer von einem Jahr ab Inbetriebnahme des von uns hergestellten und ausgelieferten Endproduktes. Im Falle mangelhafter Lieferung hat der Lieferant nach unserer Wahl entweder kostenlosen Ersatz zu leisten, einen Preisnachlass zu gewähren oder die Mängel kostenlos zu beseitigen. In dringenden Fällen sind wir – nach vorheriger Benachrichtigung des Lieferanten – berechtigt, auf dessen Kosten die Mängel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen haftet der Lieferant in gleichem Umfange wie für die ursprüngliche Lieferung. Rücksendung der beanstandeten Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten.

Vl. Muster
Bei Bestellungen nach Muster hat der Lieferant zu bestätigen, dass die Ware auch im Dauerbetrieb brauchbar ist. Bei nicht zufriedenstellender oder nicht fristgerechter Vorlage der Ausfallmuster haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Lieferanten Ansprüche gegen uns – gleich welcher Art und aus welchem Grund – entstehen.

Vll. Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung 14 Tage nach Lieferung und Rechnungseingang unter Abzug von 3% Skonto oder nach 60 Tagen netto. Die Abtretung von Forderungen gegen uns seitens des Lieferanten an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines gewährleistungs-pflichtigen Fehlers sind wir berechtigt, einen angemessenen Teil der Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung zurückzuhalten. Ist von uns eine Anzahlung geleistet worden, so geht das Eigentums-Anwartschafts-Recht an der bestellten Ware mit Beginn ihrer Herstellung auf uns über. Mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung erwerben wir das sofortige Eigentumsrecht an der gesamten Ware. Die Übergabe wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass die Ware bis zum festgelegten Liefertermin im Besitz des Lieferanten verbleibt und ausschließlich für uns verwahrt wird.

Vlll. Schutzrechte Dritter
Der Lieferant haftet ausdrücklich dafür, dass durch die Verwendung und Weiterveräußerung der von ihm gelieferten Waren keine in oder ausländischen Schutzrechte verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Einzelheiten unserer Bestellung, z.B. Stückzahlen, technische Ausführung, Konditionen usw., Dritten gegenüber geheim zu halten. Fertigungsmittel wie Zeichnungen, Modelle, Muster, Werkzeuge, Lehren und dergleichen, die von uns dem Lieferanten gestellt oder nach unseren Angaben vom Lieferanten selbst gefertigt sind, dürfen ohne unsere Einwilligung weder an Dritte veräußert, verpfändet oder sonst wie weitergegeben noch irgendwie für Dritte verwendet werden. Dies schließt die Herstellung von Produkten mit diesen Fertigungsmitteln für Dritte mit ein. Soweit wir dem Lieferanten die von ihm hergestellten Fertigungsmittel ganz oder überwiegend bezahlen, überträgt er uns das Eigentum an dieser Sache. Die Übergabe wird durch die Vereinbarung eines Leihverhältnisses ersetzt. Ein Rückbehaltungsrecht an diesen in unserem Eigentum befindlichen Fertigungsmitteln steht dem Lieferanten nicht zu.

Produkthaftung
Werden wir wegen eines Fehlers der vom Lieferanten gelieferten Sache aus Produzentenhaftung in Anspruch genommen, so hat der Lieferant uns von der aus dem Fehler resultierenden Produzentenhaftung freizustellen.

Allgemeines
Wir haften nicht für Eigentum des Lieferers, das ohne unser nachgewiesenes Verschulden auf unserem Werksgelände abhanden kommt, beschädigt oder zerstört wird. Das Gleiche gilt für Eigentum Dritter, derer sich der Lieferer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient. Der Lieferant verpflichtet sich, uns von entsprechenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Unseren Bestellungen liegt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde. Für Vertragsverhältnisse, die dem internationalen Privatrecht unterliegen, wird ausschließlich und vollumfänglich die Geltung deutschen Rechts nach Artikel 27 EGBGB vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung gilt dann als durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Regelung ersetzt. Erfüllungsort für unsere Zahlungen ist Salzgitter. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz in Salzgitter. Wir sind jedoch berechtigt, den Lieferer auch an seinem Wohn- und Geschäftssitz zu verklagen.

Salzgitter, Januar 2020

Adresse

Wiese Maschinenbau
Ritter-Gebhard-Straße 50-56
38229 Salzgitter (Gebhardshagen)

Geschäftszeiten
Mo - Do: 7:00 - 15:30 Uhr
Fr. 9:00 - 12:00 Uhr
Über uns

Seit über 100 Jahren gelten wir insbesondere in der Lebensmittel- und Verpackungsindustrie als zuverlässiger und innovativer Partner zur Lösung mechanischer Fertigungsaufgaben auf technisch höchstem Niveau.

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